Pflegeerlaubnis und finanzielle Unterstützung in der Kindertagespflege Neuss
- Pflegeerlaubnis: Vor Beginn der Tätigkeit und alle fünf Jahre muss die Pflegeerlaubnis beim Jugendamt neu beantragt werden. Bei Betreuung von mehr Kindern als genehmigt (z.B. durch Platzsplitting) ist eine erweiterte Pflegeerlaubnis erforderlich.
- Erstattungen: Das Jugendamt erstattet nachgewiesene Aufwendungen für die gesetzliche Unfallversicherung sowie die Hälfte der Kosten für Alters-, Kranken- und Pflegeversicherung. Anträge sind jährlich und bei Änderungen der Beitragssätze einzureichen.
- Betreuungsfreie Tage: Tagespflegepersonen erhalten maximal 30 betreuungsfreie Tage pro Jahr. Urlaub muss zwischen der Tagespflegeperson und den Eltern abgestimmt werden. Bei Bedarf an Ersatzbetreuung sorgt das Jugendamt für eine alternative Lösung.
- Fortbildung: Kindertagespflegepersonen müssen jährlich mindestens fünf Stunden Fortbildung absolvieren. Die Stadt Neuss erstattet bis zu 100 € für Fortbildungen bei anerkannten Bildungsträgern.
- Zuschüsse für Mietkosten: Für angemietete Räumlichkeiten gewährt das Jugendamt auf Antrag einen Zuschuss von 100 € pro gefördertem Platz, maximal 900 € für Großtagespflegestellen.
Für weitere Informationen oder Unterstützung wenden Sie sich bitte an das Jugendamt Kindertagespflege der Stadt Neuss.